Bei einem Kur- oder Therapieaufenthalt werden die Kosten wie folgt übernommen:
- Bei ärztlicher Verordnung und entsprechender Zusatzversicherung erhalten Patienten und Kurgäste einen Beitrag an die Tagespauschale (VVG)
- Arzt- und Physiotherapieleistungen werden über die Grundversicherung abgerechnet (KVG)
- Die restlichen Therapien werden über die Zusatzversicherung abgerechnet (VVG)
- Die nicht versicherten Kosten sowie der gesetzliche Selbstbehalt trägt der Patient in der Regel selber
Die Medizin der Zukunft soll allen Menschen zugänglich sein. Schwierige finanzielle Verhältnisse dürfen nicht zum Hinderungsgrund
werden. Menschen in schwierigen finanziellen Verhältnissen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf eine (Teil-)Übernahme der Selbstkosten zu stellen. Sprechen Sie bei Bedarf unser Praxisteam auf den Patientenhilfsfonds der Stiftung Sokrates an.